Allgemeine Geschäftsbedingungen
24k-IT, Inhaber Michael Plutecki
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von 24k-IT, Inhaber Michael Plutecki (nachfolgend „24k-IT“), gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher werden nicht beliefert oder betreut.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn 24k-IT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass 24k-IT erneut auf sie hinweisen muss.
- Individuelle Vereinbarungen, etwa in Angeboten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
- Beim Erwerb von Softwarelizenzen Dritter gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von 24k-IT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn 24k-IT den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn 24k-IT sie in Textform bestätigt. Das gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
- Kalkulationen, Konzepte, Zeichnungen und sonstige Unterlagen von 24k-IT bleiben deren geistiges Eigentum. Der Kunde darf sie Dritten nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zugänglich machen.
- Technische Angaben in Angeboten beschreiben den Stand bei Vertragsschluss. Abweichungen sind zulässig, soweit sie nicht wesentlich sind und der Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigt wird.
3. Leistungen nach Aufwand (Support und Beratung)
- Support, Beratung, Administration und ähnliche Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach tatsächlichem Zeitaufwand erbracht und abgerechnet. Geschuldet ist die sorgfältige Ausführung der Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.
- Die Leistungen können nach Wahl von 24k-IT vor Ort, per Fernzugriff oder telefonisch erbracht werden.
- Der Support kann die Stufen 1 bis 3 umfassen: Anwenderhilfe im Alltag, Entlastung der internen IT bei komplexen Aufgaben und die vollständige Übernahme des IT-Betriebs. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Angebot oder Vertrag.
- Alle Arbeiten sind vergütungspflichtig. Das gilt auch für die Analyse und Behebung von Fehlern in Software, Hardware oder Firmware von Herstellern.
- Fallen 24k-IT bei der Arbeit Mängel oder Risiken in der IT-Umgebung des Kunden auf, teilt sie ihm diese mit, auch wenn sie nicht Teil des Auftrags sind. Eine umfassende Prüfung der Umgebung schuldet 24k-IT nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt ist.
4. Projekte mit Festpreis
- Projekte können zu einem Festpreis vereinbart werden. Dafür müssen Leistungsumfang und Ergebnis im Angebot beschrieben sein. Leistungen außerhalb dieses Umfangs, auch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
- Bei Projekten schuldet 24k-IT das vereinbarte Ergebnis (Werkvertrag). Nach Fertigstellung meldet 24k-IT das Werk zur Abnahme an. Der Kunde prüft es unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach der Anmeldung wesentliche Mängel in Textform rügt oder das Werk produktiv nutzt.
- Verhindern oder verzögern Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden die Fertigstellung um mehr als vier Wochen, darf 24k-IT die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abrechnen.
- Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sie verlängern sich angemessen, solange der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
5. Laufende Betreuung
- Betreuungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Beide Seiten können sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Vergütung wird in der Regel als monatliche Pauschale vereinbart und monatlich im Voraus berechnet. Leistungen, die über die Pauschale hinausgehen, werden nach Aufwand zusätzlich abgerechnet.
- Stundenkontingente, die Teil eines Vertrags sind oder gekauft wurden, sind im jeweiligen Kalenderjahr aufzubrauchen und verfallen zum 1. Januar des Folgejahres.
- Preisänderungen kündigt 24k-IT mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Erhöht sich die Vergütung, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen.
6. Hardware und Software
- Lieferungen erfolgen ab Geschäftssitz Viersen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet.
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögern sich Lieferungen durch Hersteller, Großhändler oder höhere Gewalt (zum Beispiel Streik, Lieferengpässe oder behördliche Maßnahmen), verlängert sich die Lieferzeit angemessen, und 24k-IT informiert den Kunden unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, kann jede Seite für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transportunternehmer oder bei Abholung mit der Übergabe an den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von 24k-IT (Vorbehaltsware). Der Kunde behandelt sie pfleglich, verpfändet sie nicht, übereignet sie nicht zur Sicherheit und teilt Zugriffe Dritter unverzüglich mit. Veräußert er Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter, tritt er die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts schon jetzt an 24k-IT ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, darf 24k-IT die Vorbehaltsware zurückverlangen. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn 24k-IT dies ausdrücklich in Textform erklärt.
- Ware aus dem Standardsortiment nimmt 24k-IT nur nach vorheriger Absprache und nur unbenutzt in Originalverpackung zurück. Ausgeschlossen sind Bestell- und Beschaffungsartikel, Sonderangebote, Großmengen mit besonderen Preiskonditionen und Ware nach Kundenspezifikation, zum Beispiel individuell konfigurierte Server-, Storage- oder Clientsysteme.
- Fehler in Software lassen sich nach dem Stand der Technik nicht völlig ausschließen. 24k-IT sichert keine bestimmte Eignung einer Software für die Zwecke des Kunden zu, soweit sie nicht im Angebot ausdrücklich beschrieben ist.
7. Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig und ohne Kosten für 24k-IT alles bereit, was für die Leistung nötig ist: Zugänge und Berechtigungen, Fernzugriff, Auskünfte, Dokumentation, Räumlichkeiten und Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
- Ein Fernzugriff erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden und mit den vereinbarten Werkzeugen. Der Kunde stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist, auch gegenüber Dritten wie Mitarbeitern oder Lizenzgebern.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und anerkannter IT-Standards in seinem Unternehmen verantwortlich. Auf Wunsch kann 24k-IT den Stand der Infrastruktur in einem Audit bewerten, zum Beispiel nach IT-Grundschutz oder ISO 27001.
- Der Kunde ist für die Aktualität der eingesetzten Hard- und Software einschließlich Firmware verantwortlich, soweit deren Pflege nicht ausdrücklich beauftragt ist.
- Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und in einem Rhythmus, der ihrer Bedeutung entspricht, sodass sie mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Weist 24k-IT vor einem Eingriff auf eine fehlende oder unzureichende Datensicherung hin und lässt der Kunde den Eingriff dennoch durchführen, geschieht dies auf sein Risiko.
- Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, verlängern sich Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.
8. Reaktionszeiten
- Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird keine bestimmte Reaktionszeit zugesichert.
- In dringenden Fällen wird eine telefonische Kontaktaufnahme empfohlen.
9. Preise und Zuschläge
- Es gelten die vereinbarten Preise, sonst die bei Auftragserteilung gültige Preisliste von 24k-IT. Die Preise gelten ab Geschäftssitz Viersen.
- Der Stundensatz gilt für die üblichen Geschäftszeiten von 8 bis 18 Uhr. Für Leistungen außerhalb dieser Zeiten und samstags erhebt 24k-IT einen Zuschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von 100 %. Maßgeblich sind Datum und Feiertage in Deutschland.
- Fahrtzeiten und Reisekosten bei Einsätzen vor Ort werden gesondert nach Angebot oder Preisliste berechnet.
- Rechnungen werden ohne Ausweis der Umsatzsteuer gestellt, da 24k-IT die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet.
10. Zahlung
- Leistungen nach Aufwand werden monatlich zum Monatsende abgerechnet, Projekte nach Abschluss. Verhindern oder verzögern ausstehende Mitwirkungshandlungen des Kunden den Abschluss um mehr als vier Wochen, darf 24k-IT eine Zwischenrechnung stellen.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes angegeben ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt. 24k-IT kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen und geltend machen. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit ernsthaft infrage stellen, darf 24k-IT offene Forderungen sofort fällig stellen, Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen und weitere Leistungen bis dahin zurückhalten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von 24k-IT anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11. Mängelrechte
- Für Mängel von Werkleistungen und gelieferter Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben.
- Der Kunde prüft Leistungen und Ware unverzüglich und zeigt offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen in Textform an, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Für Kaufleute gelten ergänzend §§ 377 und 381 HGB.
- Bei Mängeln darf 24k-IT zunächst nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware oder Abnahme des Werks. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, übernommenen Garantien und soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
- Mängelansprüche bestehen nicht für Verschleißteile und Verbrauchsmaterial (zum Beispiel Druckköpfe) und nicht für Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, Eingriffen des Kunden oder Dritter oder nicht freigegebener Fremdsoftware oder Fremdhardware beruhen.
- Herstellergarantien gibt 24k-IT, soweit zulässig, an den Kunden weiter. Bei der Abwicklung unterstützt sie gegen Vergütung nach Aufwand.
12. Haftung
- 24k-IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit sie eine Garantie übernommen hat.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 24k-IT nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet 24k-IT im Rahmen von Ziffer 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.
- 24k-IT haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Änderungen von Diensten Dritter, zum Beispiel von Cloud-, Internet- oder Softwareanbietern, die sie nicht zu vertreten hat.
- Soweit die Haftung von 24k-IT ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten stammen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort.
- Kommt 24k-IT bei der Leistung mit personenbezogenen Daten in Berührung, die der Kunde verarbeitet, zum Beispiel bei Administration oder Fernwartung, schließen die Parteien vor Beginn der Arbeiten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Daten bleibt der Kunde verantwortlich.
14. Rechte an Arbeitsergebnissen
- Konzepte, Dokumentationen, Skripte und Konfigurationen, die 24k-IT individuell für den Kunden erstellt, darf der Kunde nach vollständiger Bezahlung dauerhaft für eigene interne Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für andere Unternehmen bedarf der Zustimmung von 24k-IT, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Allgemeines Know-how, Werkzeuge und Methoden von 24k-IT bleiben deren Eigentum, auch wenn sie bei der Leistung eingesetzt werden.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Erfüllungsort ist Viersen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Viersen. 24k-IT darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Exportiert der Kunde gelieferte Ware in Länder außerhalb Deutschlands, ist er für die Einhaltung der Ausfuhrvorschriften und für die Beachtung von Schutzrechten Dritter im Zielland verantwortlich.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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